WAS IST IM STERBEFALL ZU TUN?
Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.
Bei einem Todesfall im eigenen Hause oder bei Auffinden eines Verstorbenen muss der Gemeindearzt oder ein anderer Arzt amtlich den Tod feststellen. Bis der Arzt den Tod festgestellt hat, sollten Sie keine Veränderungen am Verstorbenen vornehmen.
Es ist zweckmässig, den zuständigen Arzt vom Bestattungsunternehmen verständigen zu lassen, da dieses über die Gebietsaufteilung, Urlaubsvertretungen, Wochenenddienste etc. informiert ist.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar und rufen Sie zurück, um Ihnen mitzuteilen, wann der Arzt zur Totenbeschau kommen wird.
Üblicherweise erfolgt die Totenbeschau erst drei bis sechs Stunden nach Eintritt des Todes, eventuelle Krankenbefunde und Medikamente sind zur Information des Arztes vorzubereiten. Erst nach der Totenbeschau darf der Verstorbene angekleidet werden.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder im Altersheim erfolgt die Totenbeschau durch die Anstaltsärzte.
Nehmen Sie so bald als möglich mit uns Kontakt auf, damit wir die weiteren Schritte bei einem persönlichen Gespräch vereinbaren können.
Bei einem Sterbefall an einem öffentlichen Ort werden Sie in der Regel durch die Polizei über den Todesort sowie die Todesart informiert. Außerdem wird Ihnen mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht worden ist.
Nehmen Sie auch in diesem Fall, so rasch als es Ihnen möglich ist, mit uns Kontakt auf, damit wir Sie unterstützen können.
Bei einem Todesfall eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland werden die Angehörigen meist durch die Botschaft oder Polizei über das Ableben informiert.
Nehmen Sie so rasch als möglich mit uns Kontakt auf, damit wir alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen können.